Richtlinien für die Preisvergabe 2010

Am 27. Juni 2010 wird in Klagenfurt zum 34. Mal der Ingeborg-Bachmann-Preis vergeben. Die Eröffnung der Tage der deutschsprachigen Literatur findet am Abend des 23. Juni im ORF-Theater statt. Gelesen und diskutiert wird von 24. bis 26. Juni.

Richtlinien für die Vergabe des INGEBORG-BACHMANN-PREISES 2010

 

  1. Die Landeshauptstadt Klagenfurt stiftet den Ingeborg-Bachmann-Preis 2010 in der Höhe von 25.000 Euro.
  2. Der Preis wird anläßlich der “Tage der deutschsprachigen Literatur”, die von der Landes-hauptstadt Klagenfurt und dem ORF-Landesstudio Kärnten veranstaltet werden, durch eine Jury vergeben.
  3. Die Jury besteht aus mindestens 7, maximal 13 PublizistInnen, KritikerInnen, WissenschafterInnen und SchriftstellerInnen. Die Anzahl der Jurymitglieder muß eine  ungerade sein. Die Auswahl der Jurymitglieder treffen Vertreter der Veranstalter.
  4. Für die Verleihung des Preises kommen max. 14 AutorInnen in Betracht. Diese AutorInnen werden von den Mitgliedern der Jury begründet vorgeschlagen und von den Veranstaltern der “Tage der deutschsprachigen Literatur” nach Klagenfurt eingeladen. Die TrägerInnen früherer Ingeborg-Bachmann-Preise und allfälliger weiterer, in diesem Rahmen erhaltener Preise und Stipendien können erneut teilnehmen und prämiert werden.
  5. Es muß jederzeit öffentlich erkennbar sein, welche/r AutorIn durch welche/n JurorIn vorgeschlagen wurde.
  6. Ablauf der öffentlichen Veranstaltung:
    Die Veranstalter stellen eine/n neutrale/n ModeratorIn, die/der jedoch nicht Mitglied der Jury ist und kein Stimmrecht hat. Die eingeladenen AutorInnen lesen in der durch das Los bestimmten Reihenfolge vor Jury, Publikum und Medien, einschließlich Rundfunk, Fernsehen und Internet, aus eigenen, unveröffentlichten (auch nicht teilveröffentlichten) Manuskripten (Roman, Erzählung). Lt. § 8 des UrhG ist ein Werk veröffentlicht, “sobald es mit Einwilligung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist” (auch eine Ausstrahlung in Hörfunk oder Fernsehen gilt daher als Veröffentlichung). Das Werk gilt auch dann als Veröffentlichung, wenn es in einer bearbeiteten Form (auch Übersetzung) im vorstehenden Sinn bereits veröffentlicht war. Weiters sind jene Texte ausgeschlossen, die bereits bei vergleichbaren Wettbewerben eingereicht wurden. Werke, die ausschließlich an individuell bezeichnete Rezensenten zum Zweck der Rezension übermittelt wurden (Leseexemplare), gelten als veröffentlicht im vorstehenden Sinn. Jede/r AutorIn liest bis zu maximal 30 Minuten. Auf jede Lesung folgt eine Diskussion der Jury. In diese Diskussion kann der/die betreffende AutorIn auf Wunsch eingreifen und zur Kritik der Jury Stellung nehmen. Dem/der AutorIn steht auch das Schlußwort zu. Lesung und Diskussion sollen die Dauer von 60 Minuten nicht überschreiten.
  7. Die gesamte Veranstaltung wird live im Satellitenprogramm 3sat übertragen.
  8. Die Ermittlung des/der Preisträgers/in erfolgt in offener Abstimmung. Die Mitglieder der Jury sind verpflichtet, ihre Vorschläge für die Zuerkennung des Preises öffentlich, auch via Fernsehen und Hörfunk zu begründen. Erreicht kein/e AutorIn die absolute Mehrheit, so ist eine engere Abstimmung vorzunehmen: bei dieser Abstimmung sind nur Stimmen gültig, die für eine/n der beiden AutorInnen abgegeben wurden, die bei der ersten Abstimmung die größte und zweitgrößte Stimmenanzahl für sich hatten. Ist die größte und/oder zweitgrößte Stimmenanzahl für zwei oder mehrere AutorInnen abgegeben worden, wird zwischen diesen AutorInnen jeweils eine Stichwahl notwendig. Allenfalls erforderliche weitere Abstimmungen sind nach denselben Richtlinien durchzuführen. Jede/r JurorIn ist verpflichtet, an jedem Abstimmungsvorgang teilzunehmen. Stimmenthaltung ist nicht möglich. Erhält in der letzten Abstimmung kein/e AutorIn die absolute Mehrheit, so wird der Preis nicht vergeben und verfällt ersatzlos. Der Preis darf nicht geteilt werden.
    Die Mitglieder der Jury haben während der gesamten Veranstaltung, die der Ermittlung der PreisträgerInnen dient, Anwesenheitspflicht, ausgenommen begründete Abwesenheit infolge Krankheit, höherer Gewalt und ähnlichem.
  9. Sind neben dem Ingeborg-Bachmann-Preis im Zuge dieser Veranstaltung weitere Preise ausgesetzt, sind zur Vergabe dieser Preise die Richtlinien des Ingeborg-Bachmann-Preises anzuwenden. Davon ausgenommen ist der Publikums-Preis.
  10. Werden neben dem Ingeborg-Bachmann-Preis im Zuge dieser Veranstaltung Stipendien und Auszeichnungen vergeben, haben hiefür die Mitglieder der Jury den Vergabemodus zu bestimmen.
  11. Die AutorInnen sind verpflichtet, bis einschließlich 12. Mai 2010 (Datum Poststempel) die Manuskripte als Computerausdruck und auf Datenträger (PC-kompatible Diskette oder CD) per Einschreiben dem ORF Landesstudio Kärnten zu übermitteln. Der bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Text muß mit dem in der öffentlichen Lesung vorgetragenen Text übereinstimmen. Abzüge der Manuskripte erhalten die Mitglieder der Jury, der/die ModeratorIn, die anwesenden VertreterInnen der Verlage und Medien, die bei dieser Veranstaltung lesenden AutorInnen und das Publikum im ORF-Theater. Das Copyright bleibt in jedem Fall beim/bei der AutorIn; dies gilt auch für die Senderechte, wenn die in Hörfunk, Fernsehen und Internet auszustrahlenden Ausschnitte den üblichen Rahmen der Berichterstattung einschließlich Dokumentation für den gesamten deutschen Sprachraum übersteigen.
  12. Die Veranstalter planen Dokumentationen (z.B. in Buchform, als Video, als CD u.a.) selbst oder über Auftrag herauszugeben, sowie die Texte im Internet auch in Übersetzung unter den Homepages , http://bachmannpreis.eu und www.3sat.de zu veröffentlichen. Die gelesenen Texte sind dafür auf Wunsch und ohne Honorar zur Verfügung zu stellen. Die Rechte bleiben beim/bei der AutorIn. Für die obengenannten Veröffentlichungen stellen der/die AutorIn den Veranstaltern ein professionelles Farbfoto in Druckqualität (kein Passfoto!) von sich honorarfrei zur Verfügung.
  13. Reise- und Aufenthaltskosten für die Mitglieder der Jury und die eingeladenen AutorInnen übernehmen die Veranstalter.
  14. Die vorliegenden Richtlinien sind für die Mitglieder der Jury und die eingeladenen AutorInnen verbindlich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Informationen über die Jury

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